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Donnerstag, 3. April 2008
Die älteste schriftlich überlieferte Rechtssammlung
Als älteste schriftlich überlieferte Rechtssammlung gilt der vor etwa 2100 v. Chr. verfasste Urnammu-Codex. Er wurde von König Urnammu, dem Herrscher von Sumer und Akkad, in Mesopotamien erlassen.
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